Digitales COVID-19-Impfzertifikat
Liebe Gäste der Rathaus-Apotheke,
ab Montag,14.06.2021 können Sie bei uns ein digitales COVID-19-Impfzertifikat erhalten, wenn Sie vollständig geimpft sind. Genesenzertifikate können ebenfalls ausgestellt werden. (Bitte beachten Sie: Für Genesenenzertifikate muss als Nachweis die Bescheinigung über einen PCR-Test oder eine entsprechende Mitteilung des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.)
Wir benötigen beim Termin den Impfnachweis, und ein amtliches Ausweisdokument von demjenigen, für den das digitale Impfzertifikat erstellt werden soll. Wenn Sie nicht selbst zu uns kommen können oder möchten, und beispielsweise einen Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn bitten sollten, das für Sie bei uns zu erledigen, geben Sie ihm oder ihr bitte beides mit.
In der Regel dürfen wir nur digitale Impfzertifikate für Sie erstellen, wenn Sie in Hagen oder Umgebung geimpft wurden. Sollten Sie woanders wohnen oder geimpft worden sein, ist uns das nur in Ausnahmefällen möglich, die wir persönlich mit Ihnen in der Apotheke besprechen - buchen Sie in diesem Fall aber bitte keinen Termin, ohne zuvor mit uns gesprochen zu haben.
Die Erstellung des digitalen Impfzertifikats ist für Sie kostenlos.
Ihr
Dr. Christian Fehske und das internationale Team der Rathaus-Apotheke Hagen
Häufig gestellte Fragen
Leider (noch) nicht für Genesene, oder für Genesene mit nur einer Impfung, natürlich nicht wenn die Unterlagen unvollständig oder unglaubwürdig sind, auch nicht für andere Impfungen als COVID-19, in der Regel aber z. B. auch nicht wenn Impfungen aus vollkommen anderen Teilen Deutschlands stammen und wir ihre Echtheit nicht wirklich überprüfen können.
Es scheint beim Gesetzgeber eine große Sorge vor gefälschten Impfpässen zu geben, denn es stehen harte Strafen auf alles und für jeden, der beim Erstellen der digitalen Impfzertifikate mogeln könnte. Sowohl, wer uns gegenüber falsche Angaben macht, als auch der Mitarbeiter der sie für die Erstellung eines falschen Impfzertifikats verwendet, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren belegt werden, wenn sie wissentlich ein falsches COVID-19-Zertifikat erstellen (lassen). Nehmen Sie diesen Aspekt also bitte ernst und sehen Sie uns nach, wenn wir das Gleiche tun. Dinge wie „ich habe den Impfpass zu Hause vergessen, ehrlich – aber hier habe ich ein Foto auf dem Handy, reicht das nicht auch?“ – oder „ich war ja dabei, als mein Mann / Sohn / Tochter ihre zweite Impfung bekommen hat, da hat die Ärztin wohl einfach vergessen den Stempel auch zu machen“ etc. sind leider „blöd gelaufen“ – können wir an der Stelle aber nicht akzeptieren, so leid es uns tut.
Nein, wer stattdessen lieber den Papier-Ausdruck mit sich herumtragen möchte, darf das auch gern tun. Es ist auch möglich, sein Zertifikat im Smartphone von Vater / Mutter / Tochter etc. zu speichern, die CovPass-App (welche nur der Anzeige des Zertifikats dient) soll diese Funktionalität bieten. Man könnte das Zertifikat auch in anderen Apps speichern, z. B. der Corona-Warn-App. Jeder wie er will.
Ja, das geht – wir tragen die Zweitimpfung ja mit Datum ein, die App wird dann aber erst nach 14 Tagen das Symbol für „vollständig geimpft“ anzeigen.